Die Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN) und die Deutsche Gesellschaft für Parkinson und Bewegungsstörungen (DPG) empfehlen, das Parkinson-Syndrom durch Pestizide als neue Berufskrankheit anzuerkennen. Dies wird vom ärztlichen Sachverständigenbeirat Berufskrankheiten (ÄSVB) unterstützt, und es wird erwartet, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) das Syndrom in der zweiten Jahreshälfte in die Liste der Berufskrankheiten aufnimmt. Daniela Berg von der DGN betont die medizinische und finanzielle Hilfe für Betroffene sowie die Notwendigkeit des Schutzes für exponierte Personen. Joseph Claßen von der DPG fordert, den Einsatz von Pestiziden auf das Notwendigste zu beschränken und nach unschädlichen Ersatzstoffen zu suchen. Weitere Forschung ist notwendig, um die Zusammenhänge von Pestiziden und Parkinson besser zu verstehen. Umweltfaktoren wie Pestizide, Feinstäube sowie genetische und Lebensstilfaktoren spielen eine wichtige Rolle bei der Verursachung der Parkinson-Krankheit. Betroffene sollten ihre Ärzte über berufliche Expositionen informieren, um gegebenenfalls eine Anzeige bei der Berufsgenossenschaft zu erstatten. Die Kriterien für eine Berufskrankheit sind mindestens 100 Anwendungstage von Pestiziden und eine gesicherte Parkinson-Erkrankung.